Die Verwaltung in der Türkei funktioniert nach einem demokratischen und republikanischen Regierungssystem mit einem Präsidialsystem. Die Verfassung der Türkischen Republik legt die Grundsätze, Befugnisse und Zuständigkeiten der Regierung sowie die Rechte und Pflichten der Bürger fest.
Die Exekutivgewalt in der Türkei liegt beim Präsidenten, der in allgemeinen Wahlen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird. Der Präsident ist Staatsoberhaupt und Regierungschef und verfügt über die höchste Exekutivgewalt im türkischen System. Der Präsident wird durch den Ministerrat unterstützt, der sich aus vom Präsidenten ernannten Ministern zusammensetzt.
Die gesetzgebende Gewalt in der Türkei wird von der Großen Nationalversammlung der Türkei ausgeübt, einem Einkammerparlament, das sich aus Abgeordneten zusammensetzt, die in allgemeinen Wahlen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden. Die Große Nationalversammlung der Türkei ist für die Verabschiedung von Gesetzen, die Genehmigung des Staatshaushalts und die Überwachung der Regierungstätigkeit zuständig.
Die Justiz in der Türkei ist unabhängig und für die Auslegung der Gesetze und die Rechtspflege zuständig. Das türkische Justizsystem besteht aus erstinstanzlichen Gerichten, Berufungsgerichten und dem Kassationsgerichtshof, dem höchsten Gericht für Zivil- und Strafsachen in der Türkei.
Die Verwaltung in der Türkei ist ebenfalls dezentralisiert, wobei die lokalen Regierungsebenen wie Gemeinden, Provinzen und Bezirke Befugnisse und Zuständigkeiten für die Verwaltung lokaler Angelegenheiten innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Funktionsweise der Verwaltung in der Türkei im Laufe der Zeit ändern kann und Gegenstand von Gesetzes- und Verfassungsänderungen sein kann; Es wird empfohlen, offizielle und aktuelle Quellen zu konsultieren, um genaue Informationen über die aktuelle Funktionsweise der Verwaltung in der Türkei zu erhalten.